Mutterschaftsgeld.
Für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes nach der Geburt benötigt die BMW BKK eine Geburtsbescheinigung bzw. -urkunde mit dem Vermerk „Gilt nur für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft“. Diese Bescheinigung können Sie gerne auch über die Online-Filiale bzw. BMW BKK App einreichen.
Im Falle einer Frühgeburt oder wenn bei Ihrem Kind innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt wird, benötigt die BMW BKK eine zusätzliche Bescheinigung vom Arzt oder der Ärztin. Die Schutzfrist verlängert sich dann auf zwölf Wochen ebenso wie bei Zwillingsgeburten.
Mit der Abschlusszahlung erhalten Sie auch eine Bescheinigung für die Elterngeldstelle.
Rückbildungskurse.
Die BMW BKK übernimmt die Kosten für eine Rückbildungsgymnastik für bis zu 10 Stunden. Die Kurse werden von Hebammen oder Physiotherapeuten angeboten. Bis zum neunten Monat nach der Entbindung muss der Kurs abgeschlossen sein. Die Kosten werden direkt mit uns abgerechnet.
Alternativ können Sie als Versicherte der BMW BKK auch den exklusiven kostenfreien Online-Rückbildungskurs der Keleya "Mama-App" nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.