Ihre Krankenversicherung während der Elternzeit / des Elterngeldbezuges richtet sich nach der Art Ihrer Versicherung, die vor der Elternzeit/des Elterngeldbezuges bestand.
- Es bestand eine Pflichtversicherung als Beschäftigte / r oder als Arbeitslosengeldbezieher / in:
Ihre Mitgliedschaft bei der BMW BKK bleibt beitragsfrei erhalten. Um die Fortführung kümmert sich Ihre BMW BKK. Bitte schicken Sie uns hierfür Ihren Elterngeldbescheid in Kopie zu.
- Es bestand eine freiwillige Versicherung als Beschäftigte / r:
Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner ebenfalls gesetzlich krankenversichert ist, wird für Sie geprüft, ob grundsätzlich ein Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung besteht. Ist dies der Fall, bleibt Ihre freiwillige Versicherung auch während der Elternzeit / des Elterngeldbezuges beitragsfrei erhalten. Haben Sie keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung, weil die Einkommensgrenze überschritten wird, Sie nicht verheiratet sind, oder Ihr Ehepartner privat versichert ist, bleibt Ihre freiwillige Versicherung während der Elternzeit / des Elterngeldbezuges mit Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung bestehen. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Höhe des zu zahlenden Beitrags.
- Es bestand eine freiwillige Versicherung als Selbstzahler (z.B. bei selbstständiger Tätigkeit):
Da bei dieser Art der Versicherung eine individuelle Prüfung zu Ihrem Versicherungsschutz während der Elternzeit / des Elterngeldbezuges erforderlich ist, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die verschiedenen Möglichkeiten.
Ihre Versicherung bei der BMW BKK bleibt während des Bezuges von Mutterschaftsgeld bestehen. Wir tragen auch für Sie in dieser Zeit die Beiträge zur Arbeitsförderung.