Als Arbeitnehmer können Sie sich bei der BMW BKK versichern, wenn Sie
- bei der BMW AG arbeiten oder eine Beschäftigung bei der BMW AG aufnehmen.
- mitversicherter Familienangehöriger der BMW BKK waren und eine Beschäftigung (auch außerhalb der BMW AG) beginnen.
- Ehepartner/in eines Mitglieds der BMW BKK sind.