Die Leistungen der Versicherten im Überblick.
Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Welche finanzielle Unterstützung können Sie erhalten?
Pflegebegutachtung.
Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen, beauftragen wir den Medizinischen Dienst, eine Pflegebegutachtung nach den Begutachtungsrichtlinien durchzuführen.
Der Medizinische Dienst vereinbart dazu mit Ihnen einen Termin. Bitte nehmen Sie diesen in Ihrem eigenen Interesse unbedingt wahr. Eine Absage kann zu deutlichen Verzögerungen in der Bearbeitung des Antrags und in einer möglichen Leistungsgewährung führen.
Besonders hilfreich ist es, wenn an der Pflegebegutachtung auch die Personen teilnehmen, die Sie pflegerisch unterstützen. Das können Angehörige, Freunde oder Nachbarn sein. Sofern Sie gesetzlich betreut werden oder einen Bevollmächtigten haben, sollte auch diese Person anwesend sein.
Nicht in jedem Fall fällt das Ergebnis einer Begutachtung zur Zufriedenheit aller Beteiligten aus.
Bei Fragen oder Anliegen zu Ihrem Pflegegutachten stehen Ihnen die Kollegen des Medizinischen Dienstes unter der Nummer 089 159060 5555 Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr oder per E-Mail pflegeinfo@md-bayern.de gerne zur Verfügung.
Hier erhalten Sie auch detaillierte Auskünfte zu der Bewertung der einzelnen Module.
Sie haben auch die Möglichkeit, gegen den entsprechenden Bescheid der Pflegekasse einen Widerspruch einzulegen.
Dabei ist es für die weitere Bearbeitung hilfreich, die Bereiche, bei denen sich Ihrer Meinung nach Abweichungen ergeben, im Widerspruch aufzuführen.
Der Medizinische Dienst erstellt dann ein sogenanntes Zweit- oder Widerspruchsgutachten. Über das Ergebnis informieren wir Sie zeitnah.
Ombudsperson.
Der Medizinische Dienst bietet eine einfache und barrierefreie Möglichkeit, sich an eine unabhängige Ombudsperson zu wenden. Diese kann bei Themen kontaktiert werden, die die Tätigkeit des Medinischen Dienstes wie z. B. den Ablauf einer Begutachtung oder die Bearbeitungszeit betreffen.
Eine Übersicht über die Ombudspersonen je Bundesland und die Kontaktmöglichkeiten finden Sie im untenstehenden Link.
Hitzewellen– besonders anstrengend für ältere Menschen.
Sie haben mit Hitze kein Problem und schwitzen noch nicht einmal bei hohen Temperaturen? Gerade das kann gefährlich werden – denn Schwitzen dient der Abkühlung. Mit steigendem Lebensalter verändern sich der Stoffwechsel und andere Prozesse im Körper. Auch die Regulierung der Körpertemperatur verlangsamt sich. Da ältere Menschen außerdem seltener Durst verspüren, besteht die Gefahr, dass sie dehydrieren und überhitzen.
Auf der Plattform "Klima, Mensch, Gesundheit" hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Auflärung viele gute Tipps und Ratschläge zusammengetragen, mit denen Sie Hitzebelastungen und gesundheitlichen Risiken vorbeugen können.