AMBULANTE PFLEGE.

Leistungen der häuslichen Pflege erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden. Dabei können Pflegebedürftige selbst entscheiden, ob Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder beides kombiniert in Anspruch nehmen möchten.

Überblick über die Leistungen zur ambulanten Pflege Ihrer BMW BKK.

Hand liegt auf anderer Hand

Leistungsbezieher ab dem Pflegegrad 2 erhalten Pflegegeld, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird, z. B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen.

 

Je nach Pflegegrad beträgt das Pflegegeld monatlich zwischen 332 und 947 Euro.

 

Zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege ist in regelmäßigen Abständen eine Beratung durch einen Pflegedienst durchzuführen. Dieser Nachweis ist für die Pflegegrade 2 und 3 einmal pro Halbjahr und für die Pflegegrade 4 und 5 einmal pro Quartal fällig.

Oma mit Pflegerin

Auf Wunsch unterstützt Sie ein ambulanter Pflegedienst vollumfänglich bei der Pflege zu Hause ab dem Pflegegrad 2. Der Pflegedienst rechnet diese Sachleistung direkt mit der BMW BKK ab. Hierbei gelten je nach Pflegegrad Höchstbeträge zwischen 761 und 2.200 Euro.

Pflegerin hält Hand von älterer Person

Sie haben auch die Möglichkeit, Pflegegeld und Sachleistungen zu kombinieren. Wird der volle Wert für die Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft, besteht daneben noch ein Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Die Höhe ist dabei abhängig vom Umfang der in Anspruch genommenen Pflegesachleistung.

 

Rechnet der Pflegedienst beispielsweise 40 Prozent der Sachleistung ab, steht Ihnen noch 60 Prozent des zustehenden Pflegegeldbetrages zu.

Ältere Frau mit Pflegerin im Wohnzimmer

Kann eine Pflegeperson die Pflege vorübergehend nicht übernehmen, weil sie verreist oder krank ist, unterstützt sie die Pflegekasse der BMW BKK mit Leistungen der sogenannten Verhinderungspflege.

 

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung sechs Monate zu Hause betreut hat und mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt.

 

Für die Verhinderungspflege kann sich die Pflegekasse der BMW BKK mit einem Höchstbetrag von bis zu 1.612 Euro und für längstens 42 Tage je Kalenderjahr beteiligen.

 

Manchmal muss die Pflegetätigkeit nur für wenige Stunden unterbrochen werden (z. B. Arztbesuche, Behördengänge, Einkäufe). Auch dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten der Ersatzpflege bis zum kalenderjährlichen Höchstbetrag. Tage werden nicht auf den Gesamtanspruch von 42 Tagen angerechnet, an denen die Pflegeperson weniger als acht Stunden verhindert ist.

 

Besonderheiten für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 4 und 5 bis zum Alter von 25 Jahren:

 

Die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden für diesen Personenkreis zum 01. Januar 2024 zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Damit stehen für beide Leistungen bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr 2024 zur Verfügung. Der Betrag kann je nach Wahl flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden. Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen entfallen hier.

 

Die Verhinderungspflege kann dann bis zu acht Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die hälftige Fortzahlung eines zuvor bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes während der Verhinderungspflege erfolgt ebenfalls für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr.

 

Bis zu 100 Prozent der Kurzzeitpflege können zugunsten der Verhinderungspflege umgewidmet werden, soweit die Mittel nicht bereits für Leistungen der Kurzzeitpflege verbraucht worden sind. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege reduziert sich entsprechend.

 

Die sechsmonatige Vorpflegezeit vor der erstmaligen Inanspruchnahme von Verhinderungspflege entfällt. Damit kann der Anspruch auf Verhinderungspflege künftig unmittelbar ab Vorliegen des Pflegegrades 2 oder höher genutzt werden.

 

Für alle anderen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 gelten die Reglungen ab dem 01. Juli 2025.

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Ist zusätzlich zur Pflege ein hohes Maß an Beaufsichtigung und Betreuung nötig, unterstützen wir Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Entlastungsbetrag.

 

Dieser Anspruch in Höhe von 125 Euro ist zweckgebunden und kann ausschließlich für qualitätsgesicherte Angebote verwendet werden, deren Anbieter bestimmte Voraussetzungen für die Leistungserbringung vorweisen müssen.

 

Leistungen können beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen, Unterstützung im Alltag oder für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege verwendet werden.

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Manche Pflegehilfsmittel werden täglich gebraucht, sind aus hygienischen Gründen aber nur einmalig nutzbar. Für solche Pflegehilfsmittel bekommen Sie von der BMW BKK ab dem Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 40 Euro pro Monat.

 

Die Verbrauchshilfsmittel sind für die private Pflege bestimmt. Darunter fallen Produkte wie Einmalhandschuhe, Hand- und Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz, sowie Fingerlinge. Zusätzlich kann die BMW BKK die Kosten für zwei Stück wiederverwendbare Bettschutzeinlagen im Kalenderjahr übernehmen.

 

Sollten Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen wollen, suchen Sie bitte einen Leistungserbringer Ihrer Wahl auf. Dieser setzt sich im Anschluss mit uns in Verbindung.

 

Anders wie bei Windeln oder Windelhosen ist für die Verbrauchshilfsmittel keine ärztliche Verordnung erforderlich.

Arzt am Telefon

Sind pflegebedürftige Personen über weite Teile des Tages alleine im Haushalt, so ist unter bestimmten Voraussetzungen die Bezuschussung eines Hausnotrufgerätes möglich.

 

Die BMW BKK zahlt Ihnen hier monatlich eine Pauschale von 25,50 Euro.

 

Sollten Sie diese Leistung in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an einen Leistungserbringer Ihrer Wahl. Dieser übermittelt uns anschließend einen Kostenvoranschlag.

Pärchen sitzt gemeinsam mit Beraterin an Tisch

Oft lassen die räumlichen Gegebenheiten eine optimale Pflege zu Hause nicht zu. Aus diesem Grund fördern wir den Umbau oder den Umzug in eine neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen.

 

Der Umbau soll die Pflege erleichtern, die Selbstständigkeit fördern oder die Pflege zu Hause überhaupt erst ermöglichen. Wenn ein Pflegegrad besteht, kann ein Zuschuss gewährt werden.

 

Sobald die Voraussetzungen vorliegen, unterstützen wir einen Umbau mit bis zu 4.000 Euro einmalig.

Vater mit erwachsenem Sohn auf Sofa

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Pflegezeiten in Anspruch zu nehmen.

 

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (Pflegeunterstützungsgeld).

In einer akut eintretenden Pflegesituation können sich Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage unbezahlt freistellen lassen, um für einen nahen Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Für diese Zeit kann von der Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflegeunterstützungsgeld gezahlt werden.

 

Pflegezeit.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf unbezahlte Pflegezeit für bis zu sechs Monaten, um einen nahen Angehörigen, bei dem bereits ein Pflegegrad vorliegt, in häuslicher Umgebung zu pflegen. Der Anspruch besteht allerdings nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigen. Die Pflegezeit muss dem Arbeitgeber zehn Tage vor Inanspruchnahme schriftlich mitgeteilt werden. Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen muss durch eine Bescheinigung der Pflegekasse nachgewiesen werden.

 

Familienpflegezeit.

Familienpflegezeit ist eine weitere Möglichkeit, Beruf und Pflege eines nahen Angehörigen miteinander zu vereinbaren. Im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber kann die Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduziert werden. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

 

Familienpflegezeit bei der BMW AG.

Die BMW Group bietet Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit bedarfsorientiert zu reduzieren und individuell zu verteilen – mit der Option, jederzeit auf ihr ursprüngliches Arbeitszeitmodell zurückzukehren.

Nützliche Informationen.

Pflegerin betrachtet mit älterer Person im Rollstuhl die Landschaft

Der PflegeCoach der BMW BKK.
Schneller Rat für gute Pflege.