Mann und Frau liegen auf der Couch, Mann lächelt in Kamera

FÜR WEN
SIND WIR DA?

Freiwillig Versicherte.

Erwerbstätige, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich bei uns freiwillig versichern.

Gesetzlich oder privat?

 

Falls Ihr Jahreseinkommen die Grenze von 69.300 Euro (2024) übersteigt, sind Sie freiwillig in der BMW BKK versichert. Der Unterschied zur Pflichtversicherung besteht darin, dass die monatlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (bezogen auf ein Jahr) in der Höhe gleichbleiben. Und Sie bezahlen keine zusätzlichen Beiträge auf Einmalzahlungen wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Rechtslage zum Beitragszuschuss:

 

Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts hat sich die Rechtslage zum Beitragszuschuss geändert. Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten seit dem 1. Januar 2014 keinen Beitragszuschuss mehr für freiwillig gesetzlich versicherte Angehörige. Ein Grund mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, denn nur hier sind Angehörige beitragsfrei mitversichert.

 

Einmal privat – immer privat.

Die Entscheidung für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollte sehr wohl überlegt sein – denn meistens ist sie endgültig. Einmal privat – immer privat lautet die Devise.


Meist sind die Konditionen der "Privaten" zu Beginn der Laufzeit günstig und werden dann mit zunehmendem Alter immer unwirtschaftlicher. Insbesondere wenn Sie Angehörige mitversichern oder eine Familie gründen wollen, wird die private Krankenversicherung meist richtig teuer. Dazu kommt, dass der Leistungsumfang je nach gewähltem Tarif erheblich schwankt.

 

Wichtig ist, dass Sie sich vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung ausführlich informieren. Die BMW BKK bietet Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung zu diesem Thema. Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vergleichen gerne mit Ihnen die Details, die Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie die Chancen und Risiken.

 

Auf was Sie besonders achten sollten, wenn Sie einen Kassenwechsel in Erwägung ziehen, lesen Sie im untenstehenden Dokument.

Die richtigen Fragen stellen.

Folgende Fragen sollten Sie vor einer endgültigen Entscheidung ebenfalls berücksichtigen:

 

  • Wurden Ihnen mehrere Vergleichsangebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaften aufgezeigt (es gibt mehr als 40 PKV-Gesellschaften und ca. 5.000 Tarifkonstellationen)?
  • Wie viele Mitglieder sind genau in dem Tarif versichert, der Ihnen angeboten wurde?
  • Seit wann ist dieser Tarif auf dem Markt?

 

  • Wie haben sich die Prämien und Mitgliederzahlen seit Auflegung des von Ihnen gewählten Tarifes entwickelt?
  • Welche Beitragsregelungen gelten bei Krankengeldbezug, bei Elternzeit und bei Rente?
  • Wussten Sie, dass die meisten Streitfälle zwischen Versicherten und ihrer PKV wegen Ablehnung oder Kürzung von Rechnungen auftreten (Sie persönlich aber in der Zahlungspflicht gegenüber dem Arzt sind)?

Beiträge aus Abfindungen.

Ihnen wurde eine Abfindung angeboten, oder Sie haben bereits einen Aufhebungsvertrag unterschrieben? Dann sind die folgenden Informationen über die Grundsätze der Beitragsberechnung aus Entlassungsentschädigungen sicherlich interessant für Sie: