Aufgaben.
Der Widerspruchsausschuss prüft auf Antrag der Versicherten die Recht- und Zweckmäßigkeit von Entscheidungen der Verwaltung der BMW BKK.
Zu seinen Aufgaben gehört zum einen, den Rechtsschutz der betroffenen Personen zu gewährleisten und eine Übereinstimmung bezüglich der Interessen des Kunden und der rechtlichen Rahmenbedingungen herzustellen. Durch den Dialog mit dem Kunden können oftmals Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht vermieden werden. Diese bedeuten häufig sowohl für den Kunden als auch für die BMW BKK einen erheblichen Aufwand.
Sind Sie mit einer Entscheidung der BMW BKK nicht einverstanden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen – dieser wird dann durch den Widerspruchsausschuss geprüft. Die ursprüngliche Entscheidung wird gegebenenfalls aufgehoben. Bestätigt der Widerspruchsausschuss die Entscheidung der BMW BKK, bleibt dem Kunden der Klageweg.
Mitglieder des Widerspruchsausschusses.
Fr. Servos
Hr. Loechel
Hr. Stoeckl-Vojta