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Widerpruchsausschuss der BMW BKK

WIDERSPRUCHS-

AUSSCHUSS.

Mitglieder des Widerspruchsausschusses.

Fr. Servos
Hr. Loechel
Hr. Stoeckl-Vojta

Aufgaben.

Der Widerspruchsausschuss prüft auf Antrag der Versicherten die Recht- und Zweckmäßigkeit von Entscheidungen der Verwaltung der BMW BKK.

 

Zu seinen Aufgaben gehört zum einen, den Rechtsschutz der betroffenen Personen zu gewährleisten und eine Übereinstimmung bezüglich der Interessen des Versicherten und der rechtlichen Rahmenbedingungen herzustellen. Durch den Dialog mit dem Versicherten können oftmals Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht vermieden werden. Diese bedeuten häufig sowohl für den Versichertem als auch für die BMW BKK einen erheblichen Aufwand.

 

Widerspruch einlegen.

Sind Sie mit einer Entscheidung der BMW BKK nicht einverstanden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen – dieser wird dann durch den Widerspruchsausschuss geprüft.

Ihr Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides schriftlich bei uns eingehen.

Dabei sind folgende Inhalte wichtig:

-        Ihr Name und Ihre Versichertennummer

-        Das Datum und das Aktenzeichen des Bescheides, gegen den Sie Widerspruch einlegen möchten

-        Ihre handschriftliche Unterschrift (oder die Unterschrift eines Bevollmächtigten)

 

Sie können den Widerspruch persönlich in einer unserer Geschäftsstellen vorbeibringen, dort zur Niederschrift abgegeben oder diesen per Post an folgende Adresse senden:  

BMW BKK
Postfach 15 33
84126 Dingolfing

 

Es ist auch möglich, den unterschriebenen Widerspruch zu scannen oder abzufotografieren und dann in der BMW BKK App hochzuladen.

 

Sollten Sie uns Ihren Widerspruch per E-Mail zusenden, ist hierfür eine besondere elektronische Unterschrift erforderlich oder die E-Mail muss per DE-Mail versendet werden.

Eine einfache E-Mail ist dafür nicht ausreichend. Nicht zulässig ist außerdem, den Widerspruch nur mündlich oder telefonisch einzulegen. 

Weiteres Verfahren.

Die ursprüngliche Entscheidung wird in der Widerspruchssitzung, die einmal im Monat stattfindet, diskutiert und gegebenenfalls aufgehoben. Bestätigt der Widerspruchsausschuss die Entscheidung der BMW BKK, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einlegen. Welches Sozialgericht für Ihren Fall zuständig ist, ergibt sich aus dem Widerspruchsbescheid. Bei einem Wohnsitz im Ausland beträgt die Frist für Ihre Klage drei Monate.