Stethoskop mit Bargeld

BEKÄMPFUNG VON

FEHLVERHALTEN IM GESUNDHEITSWESEN.

Die BMW BKK ist überzeugt, dass die große Mehrheit aller Ärzte, Apotheker, Hebammen, Therapeuten, Sanitätshäuser oder Pflegedienste korrekt und ehrlich handelt.


Trotzdem kommt es bei einigen Vertragspartnern zu Falschabrechnungen oder sogar zu Abrechnungsbetrügen. Wie hoch die Schäden durch betrügerisches Verhalten im Gesundheitswesen sind, kann bestenfalls geschätzt werden.


Sicher ist allerdings, dass alle Krankenversicherten mit ihren Beiträgen für die entstehenden finanziellen Folgen bezahlen.

Wie erkennt man Abrechnungsbetrug oder Fehlverhalten?

Die Überprüfung von Abrechnungen ist für die BMW BKK tägliche Routine. Alle Beteiligten im Gesundheitswesen sind zur gegenseitigen Information und Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften verpflichtet. Dabei geht es nicht darum, bestimmte Berufsgruppen, Leistungserbringer oder Einzelpersonen falschen Verdächtigungen auszusetzen, sondern schwarzen Schafen das Handwerk zu legen.


Mögliche Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten können sein:

 

  • Ein Arzt gibt regelmäßig Medikamente ohne Rezept direkt an den Patienten aus.
  • Alle Leistungen einer Therapiereihe müssen gleich vor Beginn der Maßnahme unterschrieben werden (die Abrechnung bei der Krankenkasse erfolgt dann, auch wenn die Therapie abgebrochen wird).
  • In der Apotheke wird anstelle des verordneten Medikaments ein günstigeres Nachahmerprodukt oder Kosmetika ausgegeben.

An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie einen konkreten Verdacht auf Abrechnungsbetrug oder einen glaubhaften Hinweis auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen haben, können Sie sich schriftlich, telefonisch und auch per E-Mail an die BMW BKK wenden:

 

Telefon: 089/382-67900

Fax: 089/382-11181

E-Mail: Fehlverhalten@bmwbkk.de