Der schriftliche Wille eines Patienten soll gelten – und auch die Vertretung des Erkrankten sollte geregelt sein.
Als Volljähriger können Sie schriftlich festlegen, welche Formen der Behandlung und welche medizinischen Maßnahmen Sie in welcher konkreten Situation wünschen oder nicht, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Wille auch gilt.
Bevor eine Patientenverfügung erstellt wird, ist eine fachkundige Beratung in jedem Fall ratsam. Sprechen Sie hierfür mit einem Arzt Ihres Vertrauens oder mit Anwälten und Notaren, welche auf dieses Thema spezialisiert sind.
Unfall, Krankheit oder Alter können jeden Menschen in die Lage bringen, seinen eigenen Willen nicht mehr ausdrücken zu können. In dieser Situation können und dürfen Angehörige im Einzelfall weder medizinische noch sonstige Entscheidungen für diesen Menschen treffen.
Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht kann Ihre Vertrauensperson Ihren Willen im Fall der Fälle wirksam geltend machen.
Vollmacht bzw. Betreuungsverfügung.
Mit einer Vorsorgevollmacht berechtigen Sie eine Person dazu, an Ihrer Stelle gegenüber Dritten rechtsverbindlich zu handeln.
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer in einem solchen Fall als Betreuer für Sie bestellt werden soll.
Das Betreuungsgericht stellt einen Betreuer für Sie, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr bekunden können und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Dies geschieht auch, wenn der Bevollmächtigte die erteilte Vorsorgevollmacht nicht mehr wahrnehmen kann.
Bitte beachten Sie:
Sobald Sie dieses Formular ausgefüllt und an uns zurückgesendet haben, ist die Vollmacht gültig. Ihr Bevollmächtigter kann ab diesem Zeitpunkt stellvertretend für Sie tätig werden. Rechtlich ist Ihr Bevollmächtigter zum Beispiel befugt, Anträge für Sie zu stellen, Widerspruch einzulegen oder Sach- und Geldleistungen für Sie in Empfang zu nehmen. Ebenso versenden wir ab diesem Zeitpunkt Ihre Post nur noch an Ihren Bevollmächtigten.
Sollten Sie dies nicht wünschen, haben Sie die Möglichkeit, die Vollmacht auf einzelne Bereiche zu beschränken und nicht allumfassend zu erteilen. Sollten Sie Ihre Vollmacht nur vorsorglich erteilen wollen ("Vorsorgevollmacht"), ist auch dies möglich. In einem solchen Fall bitten wir Sie allerdings, das Formular auszufüllen, bei sich zu verwahren und uns dieses erst im Bedarfsfall zukommen zu lassen.
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