Beschäftigungsverbot für Schwangere.
Auch außerhalb des Mutterschutzes kann in einzelnen Fällen ein Beschäftigungsverbot vorliegen.
Werdende Mütter dürfen nach der Regelung des § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetzes (MuSchG) nicht weiter beschäftigt werden, wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Hierfür benötigen Sie ein ärztliches Attest.
Nützliche Links.
Auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhalten Sie mit den Suchbegriffen "Mutterschutz" oder "Beschäftigungsverbot" weiterführende Informationen: