Person hält Tabletten in der Hand

ALLGEMEINES ZU ARZNEIMITTELN.

IHR ARZT VERSCHREIBT IHNEN EIN MEDIKAMENT – WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN?

Wenn Sie krank sind, übernimmt die BMW BKK alle verschreibungspflichtigen Medikamente und Verbandmittel, die zur Behandlung nötig sind und die vom Arzt auf Kassenrezept verordnet werden. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Preises – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. In keinem Fall ist die Zuzahlung höher als die Kosten des Mittels.

 

Die Selbstbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben und darf daher von der BMW BKK nicht übernommen werden, z. B. die Differenz zwischen Festbetrag und Abgabepreis oder die Zuzahlungen.

 

Wenn Sie Arzneimittel im Zusammenhang mit Schwangerschaftsbeschwerden erhalten, müssen Sie keine Zuzahlung leisten. Dies gilt auch für Arbeitsunfälle.

 

Für Fragen zu Arzneimitteln und Wirkstoffen stehen Ihnen die medizinischen Experten am BMW BKK Gesundheitstelefon jederzeit unter der Telefonnummer 089/12501 61 18 (zum Ortstarif) zur Verfügung.

GUT ZU WISSEN.

Apothekerin berät Mann in der Apotheke

Die gesetzliche Zuzahlung beläuft sich auf 10 Prozent des Preises der Verordnung – mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Präparat.

Oma mit Pflegerin

Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für dieses Arzneimittel bezahlen.

 

Ist sein Verkaufspreis höher als der Festbetrag, tragen Patienten in der Regel die Differenz zum Festbetrag entweder selbst oder erhalten ein anderes – therapeutisch gleichwertiges – Arzneimittel ohne Aufzahlung.

Pflegerin hält Hand von älterer Person

In Deutschland kommt es derzeit teilweise zu Lieferengpässen bei Arzneimitteln mit bestimmten Wirkstoffen.

Tabletten verschüttet aus braunem Glas

Die Versorgung mit sauberem Wasser ist Grundlage unseres Lebens. Es gelangen aber eine Vielzahl von Stoffen in unsere Gewässer, z. B. Rückstände von Medikamenten und Kosmetika oder auch Krankheitserreger. Durch die richtige Entsorgung können die Rückstände von Medikamenten in Flüssen und Seen verringert werden.

 

Unter dem untenstehenden Link können Sie sich informieren, wie die richtige und umweltschonende Entsorgung in Ihrem Wohnort gehandhabt wird. Auch manche Apotheken beteiligen sich freiwillig an der Rücknahme. Die Rückgabemöglichkeiten für spezielle Arzneimittel, z. B. von Krebsmedikamenten, erfragen Sie bitte bei Ihrem Arzt, Apotheker oder ihrem Abfallentsorger.

Person hält Tabletten in der Hand

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nimmt Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen sehr ernst. Sollte Ihr Verdacht noch nicht durch Ihren Arzt oder Ihre Apotheke gemeldet worden sein, können Sie dies auch selbst tun.

ARZNEIMITTEL MIT RABATTVERTRAG.

Kostenbewusstsein für die Versicherten ist für uns selbstverständlich. Gerade bei Verschreibungen von Medikamenten können Krankenkassen ihre Versicherten unterstützen.

 

Die Krankenkassen schließen deshalb für ausgewählte Arzneimittel Rabattverträge mit der Pharmaindustrie ab.

 

Von den Arzneimittel-Rabattverträgen profitieren Krankenkasse und Versicherte gleichermaßen: Die Qualität der Arzneimittel bleibt einwandfrei und dies zu geringeren Kosten für den Versicherten. Die BMW BKK bekommt für die Produkte, im Rahmen der Verträge Preisnachlässe. Sie als Versicherter brauchen somit häufig keine Zuzahlung für diese Medikamente leisten.

Über den Arzneimittelkompass können Sie die aktuellen Rabattverträge der BMW BKK sowie Zuzahlungen und Mehrkosten recherchieren.

 

Wichtig:

Wenn Ihr Arzt sich für ein Original-Präparat entscheidet, kann er dies auch weiterhin verschreiben. Dazu muss er das „aut idem“-Kästchen auf dem Rezept ankreuzen und Sie erhalten das Original-Präparat.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN.

Frau steht vor einem Arzneischrank

Personen, die von der Zuzahlung finanziell stark belastet werden, sowie chronisch Kranke können sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Frau hält Tabletten in der Hand

Generika sind Nachahmerprodukte von Original-Präparaten, deren Patentschutz abgelaufen ist. Sie können weitaus preisgünstiger als Originale angeboten werden, weil der Hersteller für sie keine Grundlagenforschung betreiben muss. Eine einwandfreie Qualität ist gewährleistet, denn wie jedes Arzneimittel werden auch Generika vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für den Markt zugelassen. Voraussetzung für die Zulassung ist die therapeutische Gleichwertigkeit mit dem Originalpräparat.

 

Pflegerin hält Hand von älterer Person

In Deutschland kommt es derzeit teilweise zu Lieferengpässen bei Arzneimitteln mit bestimmten Wirkstoffen.