IHR ARZT VERSCHREIBT IHNEN EIN MEDIKAMENT – WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN?
Wenn Sie krank sind, übernimmt die BMW BKK alle verschreibungspflichtigen Medikamente und Verbandmittel, die zur Behandlung nötig sind und die vom Arzt auf Kassenrezept verordnet werden. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Preises – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. In keinem Fall ist die Zuzahlung höher als die Kosten des Mittels.
Die Selbstbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben und darf daher von der BMW BKK nicht übernommen werden, z. B. die Differenz zwischen Festbetrag und Abgabepreis oder die Zuzahlungen.
Wenn Sie Arzneimittel im Zusammenhang mit Schwangerschaftsbeschwerden erhalten, müssen Sie keine Zuzahlung leisten. Dies gilt auch für Arbeitsunfälle.
Für Fragen zu Arzneimitteln und Wirkstoffen stehen Ihnen die medizinischen Experten am BMW BKK Gesundheitstelefon jederzeit unter der Telefonnummer 089/12501 61 18 (zum Ortstarif) zur Verfügung.