Krankengeld
Wenn Sie während des Bezuges von Arbeitslosengeld I arbeitsunfähig sind, zahlt die Agentur für Arbeit die Leistung für die Dauer bis zu sechs Wochen fort. Im Falle einer weiter attestierten Arbeitsunfähigkeit über sechs Wochen prüfen wir für Sie Ihren möglichen Anspruch auf Krankengeld.
Bei dem Bestehen eines Krankengeldanspruches wird dieses in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. Die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung übernimmt die BMW BKK.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, besteht kein Anspruch auf Krankengeld, da Sie trotz Arbeitsunfähigkeit weiterhin Bürgergeld erhalten.