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Kollegen lachen gemeinsam

ARBEITNEHMER.

Ich bin derzeit arbeitsunfähig erkrankt. Ab wann und wie erhalte ich Krankengeld?

In der Regel besteht je Erkrankung ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen. Waren Sie mehrmals aufgrund derselben Diagnose erkrankt, werden diese Zeiten aufeinander angerechnet.

 

Sobald Ihre Arbeitsunfähigkeit über das Ende der Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber hinaus bescheinigt wird, sendet Ihnen die BMW BKK automatisch einen Antrag auf Krankengeld per Post zu. Bitte reichen Sie diesen Antrag dann vollständig ausgefüllt zeitnah bei der BMW BKK ein.

Wie berechnet sich mein Brutto-Krankengeld?

Das Krankengeld errechnet sich aus dem letzten Arbeitsentgelt, das Sie vor Ihrer Erkrankung erhalten haben.

 

Das kalendertägliche Bruttokrankengeld beträgt (§ 47 SGB V):

 

  • 70 % des Regelentgelts,

Jedoch maximal:

 

  • 90 % des regelmäßigen Nettoentgelts bzw.
  • 100% des zuletzt bezogenen monatlichen Netto-Gehalts

 

Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc.), sowie etwaige Entgeltumwandlungen, werden bei der Berechnung anteilig berücksichtigt.

 

Das Brutto-Höchstkrankengeld im Jahr 2025 beträgt bis zu 128,63 Euro pro Kalendertag. Das sogenannten Höchstkrankengeld richtet sich hierbei nach der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze.

In welcher Höhe wird mein Krankengeld ausgezahlt?

Aus Ihrem Bruttokrankengeld ist der halbe Beitrag zur Renten- (RV) und Pflegeversicherung (PV), sowie zur Arbeitsförderung von Ihnen zu entrichten. Der Gesamtbeitrag wird direkt von Ihrem Bruttokrankengeld abgezogen und weitergeleitet. So ergibt sich der tatsächliche Auszahlbetrag Ihres Krankengeldes.

Die BMW BKK übernimmt in dieser Zeit anstelle des Arbeitgebers den Anteil der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Beiträge zur Krankenversicherung entfallen während des Krankengeldbezuges.

Erhalte ich unter Umständen einen Krankengeldzuschuss durch meinen Arbeitgeber?

Arbeitgeber bezahlen teilweise nach Entgeltfortzahlungsende einen Zuschuss zum Krankengeld, um die Differenz auszugleichen. Sprechen Sie hier einfach Ihren Arbeitgeber an.

 

Falls ein Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsausgleich durch Ihren Arbeitgeber besteht, erhält Ihr zuständiges Personalreferat auf Anfrage eine Information über Beginn und Höhe der Krankengeldzahlung. Sollten Sie die Verdienstwerte benötigen, die Ihr Arbeitgeber der BMW BKK übermittelt hat, rufen Sie uns bitte an.

Wiedereingliederung.