So verwalten Sie Ihre Gesundheitsdaten mit der elektronischen Patientenakte Ihrer BMW BKK.
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) bieten wir Ihnen eine neue digitale Plattform, mit der Sie Ihre Gesundheitsdaten lebenslang verwalten, sicher speichern und mit Ihren Ärzten teilen können.
Hier möchten wir Ihnen einen Überblick geben, welche Funktionen in der ePA zur Verfügung stehen. Zudem beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu Funktionen, zur Nutzung und zum Datenschutz.
Das bietet Ihnen die elektronische Patientenakte der BMW BKK.
Die ePA der BMW BKK wird sich in den nächsten Jahren in mehreren Ausbaustufen zu einem vielfältigen Instrument für das Management Ihrer Gesundheit entwickeln.
Zum Start der ePA am 1. Januar 2021 konnten Sie sich registrieren und Dokumente einstellen. Darüber hinaus konnten Ihre behandelnden Ärzte ab Juli 2021 ihre Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder, Therapiemaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen, sowie Arztbriefe in Ihrer ePA speichern.
Mit der ePA Stufe 2 ab 2022 stehen Ihnen viele neue Funktionen zur Verfügung. Es können nun der Mutterpass, der Impfpass, das Zahnbonusheft und das Untersuchungsheft für Kinder- und Jugenduntersuchungen elektronisch geführt werden. Sie können eine Leistungsauskunft zu Ihren in Anspruch genommen und abgerechneten Leistungen beantragen. Berechtigen Sie Praxen und Einrichtungen jetzt noch genauer auf Ihre Dokumente. Sie können nun auch andere Vertrauenspersonen auf Ihre Patientenakte berechtigen oder auf Patientenakten anderer Personen zugreifen.
Ab 2023 mit der ePA Stufe 2.5 wurden die Funktionen wieder erweitert. Es wurde das Nationale Gesundheitsportal gesund.bund mit Informationen zum Thema Gesundheit angebunden. Es besteht nun auch die Möglichkeit der Anzeige der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), sofern der Arzt/ die Ärztin die eAU in Ihrer ePA bereitgestellt hat. Auch erhalten Sie nun App-Benachrichtigungen für eine rechtzeitige Verlängerung von auslaufenden Berechtigungen.
Auch ab 2024 werden wir die Funktionen der ePA wieder erweitern.
Datenschutz und Sicherheit sind Kernelemente der ePA.
Als gesetzliche Krankenkasse sorgen wir für den bestmöglichen Schutz Ihrer Gesundheitsdaten.
Die ePA entspricht strengen Datenschutzvorgaben nach höchsten Sicherheitsstandards.
Um sicherzustellen, dass nur Sie oder von Ihnen berechtigte Personen Zugriff auf Ihre ePA haben, werden wir Sie einmalig sicher identifizieren.
Alles in Ihrer ePA passiert nur durch Sie oder indem Sie etwas einfordern oder einwilligen. Wenn Sie beispielweise beim Arzt sind und ein Dokument in Ihre Akte geladen haben möchten, dann erfolgt das nur nach vorheriger Zugriffsfreigabe durch Sie.
Wie & wo bekomme ich die ePA-App der BMW BKK auf mein Smartphone?
Sie können die App „BMW BKK ePA“ in den App Stores (Apple & Google) herunterladen. Seit dem 19.12.2022 steht die neue Version der ePA-App zur Verfügung.
Was muss ich beim Download der ePA-App beachten?
Damit Sie die ePA-App herunterladen können, muss auf Ihrem Smartphone genügend Speicherplatz vorhanden sein. Außerdem muss das Betriebssystem des Smartphones mit der App kompatibel sein. Entsprechende Hinweise finden Sie direkt in den App-Stores bei den Voraussetzungen für den App-Download.
Welche grundsätzlichen Voraussetzungen sind für die Nutzung der ePA-App notwendig?
Damit Sie die ePA der BMW BKK nutzen können, müssen Sie bei der BMW BKK versichert sein.
Welche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung der ePA-App notwendig?
Sie benötigen ein Android-Smartphone (mindestens Android 9) mit Near Field Communication Funktion (NFC) oder ein iPhone (mindestens iOS-Version 15.0). Smartphones mit verändertem Betriebssystem werden nicht unterstützt.
Wie erhalte ich eine sicher zugestellte gültige NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (NFC-eGK) und die dazugehörige PIN?
Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre bekannten Ansprechpartner in den Regionalbüros der BMW BKK.
Wie kann ich über die App auf meine ePA zugreifen?
Laden Sie die BMW BKK ePA herunter. Öffnen Sie diese und folgen Sie den Anweisungen zur Erstregistrierung. Die App begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess
Geben Sie zuerst Ihre persönlichen Daten ein und stimmen Sie den Nutzungsbedingungen der App und der Einwilligungserklärung für die Verarbeitung Ihrer Daten zu, und nehmen Sie die Hinweisen zum Datenschutz zur Kenntnis. Dies ist notwendig, um Ihre persönlichen Daten zu schützen und Ihnen alle zukünftigen Zugriffe zu erleichtern.
Sie benötigen außerdem eine gültige E-Mail-Adresse. Diese müssen Sie während des Anmeldeprozesses aktiv bestätigen, damit sie verifiziert wird. Die E-Mail-Adresse müssen Sie angeben, damit Sie alle Informationen und Aktivitäten rund um Ihre Akte erhalten.
Des Weiteren benötigen Sie für die Anmeldung Ihre NFC-fähige eGK und die dazugehörige PIN.
Um sich nun in die eigene ePA einzuloggen, muss die persönliche elektronische Gesundheitskarte an das Smartphone gehalten werden und aus Sicherheitsgründen die auf der Karte aufgedruckte „CardAccessNummer“ (CAN) eingegeben werden (damit wird unbefugtes Lesen der Karte verhindert). Über den Chip zur Nahfeldkommunikation wird der/die Versicherte dann zweifelsfrei authentifiziert. Danach muss die persönliche PIN zur Karte eingegeben werden.
Als Alternative zum LogIn mit der NFC-eGK ist ein Zugriff mit einer Zweifaktorauthentifizierung mittels der sog. Alternative Versichertenidentität (al.vi) möglich. Um sie zu nutzen, wird die Identität des Nutzers oder der Nutzerin zuvor zweifelsfrei über die Krankenkasse festgestellt.
Was ist das 2-Faktor-Verfahren oder die 2-Faktor-Authentifizierung?
Das 2-Faktor-Verfahren ist ein modernes Sicherheitsverfahren. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Anpassungen von besonders schützenswerten Daten (Adress-, Kontakt- und Bankdaten) nur mit einer sog. Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) durchgeführt werden dürfen. Neben Zugangsdaten bestehend aus Benutzernamen und Passwort (Faktor "Wissen") wird auch ein zweiter Faktor "Besitz" gefordert. Dies kann z. B. ein registriertes Smartphone oder Tablet bzw. eine App sein.
Wozu dient die Gerätebindung?
Durch die Gerätebindung wird Ihre elektronische Patientenakte mit Ihrem Gerät verbunden. So wird verhindert, dass sich jemand von einem fremden Gerät aus in Ihre elektronische Patientenakte einloggen kann. Die Gerätebindung stellt somit einen weiteren Sicherheitsfaktor zusätzlich zu Ihren persönlichen Zugangsdaten dar.
Warum sind so viele Schritte für die Anmeldung nötig?
Da in der ePA medizinische, also ganz persönliche Daten gespeichert sind, werden hier höchste Datenschutzanforderungen berücksichtigt. Durch die Anmeldeverfahren wird sichergestellt, dass nur man selbst Zugriff auf diese Daten hat, sie einsehen oder verändern oder anderen Lese- und Schreiberechte einräumen kann. Deshalb kommen hier Authentifizierungsverfahren zum Einsatz, die die Nutzung der ePA besonders sicher machen. Das kostet vielleicht etwas mehr Zeit, dient aber dem Schutz der eigenen Daten.
Was passiert wenn ich mein Smartphone auf dem ich die ePA verwalte, verloren habe?
Im Falle des Verlustes des Smartphones, auf dem Sie Ihre ePA verwalten, steht ein Sperrdienst zur Sperrung des ePA-Zugangs zur Verfügung. Über diesen Sperrdienst werden Sperraufträge entsprechend der gematik Spezifikationen entgegengenommen. Der Aufruf erfolgt über einen
Link bzw. über eine Webseite, über die Sie nach erfolgreicher Authentisierung einen Sperrauftrag erteilen können. Den Link zum Sperrdienst finden Sie unter www.bmwbkk.de/epa.
Kann ich die ePA App auf dem Tablet nutzen?
Wir empfehlen die Nutzung auf dem Tablet nicht, da es zu Darstellungsproblemen kommen kann.
Was kann ich alles mit der ePA-App machen?
Mit der App können Sie folgende Funktionen nutzen:
- Aktenkonto beantragen, aktivieren und schließen.
- Einwilligungen erteilen und widerrufen.
- Berechtigung für Leistungserbringer vergeben und entziehen.
- Liste der Zugriffsberechtigten anzeigen.
- Dokument einstellen, suchen, anzeigen, herunterladen und löschen.
- Benachrichtigungen aktivieren/deaktivieren.
- Geräte hinzufügen, verwalten (Zugriff mit mehreren Geräten möglich).
- Benachrichtigungsadresse (E-Mail) ändern.
- Digitale Dokumente speichern lassen und ansehen: Impfpass, Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft, Zahnbonusheft, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Daten aus dem DMP (Disease Management Programme).
- Anzeige von DiGA Daten im Frontend und Berechtigung von DiGA Herstellern.
- Leistungsauskunft zu Ihren in Anspruch genommen und abgerechneten Leistungen beantragen.
- Berechtigungen für Personen einrichten, die Sie vertreten und auf Ihre Akte zugreifen sollen.
- Zugriff auf Patientenakten von anderen Personen, wenn Sie dazu berechtigt wurden.
- Daten aus Ihrer bisherigen ePA mitnehmen.
- Alle Aktivitäten in Ihrer Patientenakte im Protokoll nachverfolgen.
- PIN Ihrer Gesundheitskarte (eGK) ändern.
- Anbindung an das Nationale Gesundheitsportal (gesund.bund.de)
- Benachrichtigung (lokale Push Notification) auf auslaufende Berechtigungen.
Welche Dokumente kann ich in der ePA hinterlegen?
Sie können verschiedene Dokumente hochladen, zum Beispiel:
- Befunde
- Diagnosen
- Therapiemaßnahmen
- Behandlungsberichte
- Röntgenbilder
- Laborwerte
- Impfausweis
- Mutterschaftspass
Was kostet mich die ePA?
Die ePA ist für alle Versicherten der BMW BKK kostenfrei.
Wer darf/kann die ePA beantragen? Wer hat Anspruch auf die ePA?
Wenn Sie bei der BMW BKK versichert sind, haben Sie Anspruch auf die ePA. Dies ist unabhängig davon, in welchem Versicherungsverhältnis Sie stehen, Selbstversicherte, Freiwillig Versicherte und auch Familienversicherte können die ePA beantragen.
Ab welchem Alter habe ich Anspruch auf eine ePA?
Es gibt keine Altersgrenze für die ePA. Haben Sie zum Beispiel Kinder, können Sie für diese auch schon eine ePA anlegen.
Muss ich die ePA nutzen?
Nein, die Nutzung der ePA ist freiwillig.
Was muss ich tun, wenn ich keine ePA haben möchte?
Da wir die ePA nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch einrichten, müssen Sie nichts weiter tun.
Wie lange läuft die ePA?
Die ePA läuft unbegrenzt und ist als lebenslange Akte ausgelegt, sofern sie nicht von Ihnen gekündigt wird.
Kann ich die ePA jederzeit kündigen?
Ja, da es ein freiwilliges Angebot ist, haben Sie jederzeit das Recht zur Kündigung. Sie können Ihre Kündigung auch widerrufen.
Übrigens: Wenn Sie Ihre Einwilligung in die Nutzungsbedingungen widerrufen, werden Ihre Daten sofort gelöscht. Hier entfällt die Kündigungsfrist.
Was passiert, wenn ich die Kasse wechsle?
Beim Kassenwechsel können Sie die Daten Ihrer ePA exportieren lassen und zum neuen Anbieter der Akte mitnehmen.
Muss ich einen Vertrag zur Führung einer ePA abschließen?
Sie müssen im Registrierungsprozess für die ePA den Nutzungsbedingungen und der Einwilligungserklärung für die Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen.
Für eine ePA-Nutzung ohne Smartphone oder Tablet müssen Sie eine unterzeichnete Einwilligungserklärung zur Nutzung der ePA und zur Datenverarbeitung an die BMW BKK senden.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Der Anbieter der Akte, die BMW BKK ist für die Datenverarbeitung verantwortlich. Wenn weitere Unternehmen für den Betrieb mit eingebunden sind, so handeln Sie im Auftrag des Anbieters, der die Verantwortung trägt. Weder der Anbieter, noch der Betreiber können die Inhalte der Akte lesen.
Wie lange werden meine Daten in der ePA gespeichert?
Gesundheitsdokumente werden so lange in der ePA gespeichert, wie es der Nutzer/die Nutzerin erlaubt. Sie werden komplett gelöscht, wenn auch die ePA gelöscht wird.
Kann ich meine ePA löschen?
Sowohl einzelne Daten als auch die komplette ePA können jederzeit gelöscht werden.
Wer kann meine Daten sehen?
Niemand außer Ihnen und denjenigen, denen Sie dazu eine Berechtigung erteilt haben. Weder der Anbieter (BMW BKK) noch der Betreiber (Bitmarck Vertriebs- und Projekt GmbH) haben Zugriff auf die Inhalte.
Wie erhalte ich die Hoheit über meine Daten?
Alles in Ihrer ePA passiert nur durch Sie oder indem Sie etwas einfordern oder einwilligen. Wenn Sie beispielweise beim Arzt sind und es ein wichtiges Dokument gibt, das in Ihre Akte geladen werden könnte, erfolgt das immer in Absprache mit Ihnen.
Wie spezifisch kann ich Berechtigungen vergeben?
Sie können die Zugangsberechtigung dokumentenspezifisch vergeben, so dass Sie konkret festlegen können, welcher Arzt welches Dokument oder Gruppe von Dokumenten einsehen kann.
Wie lange laufen die Berechtigungen?
Das entscheiden Sie allein. Sie haben die freie Wahl der Laufzeit.
Sind alle Daten verschlüsselt?
Ja. Die Dokumenteninhalte sind so verschlüsselt, dass niemand außer Ihnen und denen, die Sie dazu berechtigt haben, die Inhalte lesen können. Zu jedem Dokument gehören auch Metadaten, die zur Dokumentensuche verwendet werden. Diese werden für die Suche nach Dokumenten serverseitig in einem eigens geschützten Bereich entschlüsselt, solange ein Benutzer an der ePA angemeldet ist.
Wer bestimmt, was gespeichert und gelöscht wird?
In Ihrer ePA können Sie jederzeit eigenständig Dokumente speichern und verwalten.
Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser sowie Psychotherapeuten und Zahnärzte, die von Ihnen Zugriffsrechte bekommen haben, dürfen ebenfalls Dokumente in Ihrer ePA speichern.
Wenn Sie einem Arzt keinen Zugang erlauben oder ihm den Zugang widerrufen haben, kann er keine Dokumente in der ePA speichern.
Wie entscheide ich, welcher Arzt Dokumente in meine ePA einstellen darf?
Sie entscheiden zuerst, ob Ihre Hausarzt-, Facharzt- oder Zahnarztpraxis oder Ihr Krankenhaus Zugang zu Ihrer ePA haben darf. Wenn Sie etwa Ihrem Hausarzt Zugang zu Ihrer ePA geben möchten, erteilen Sie seiner Praxis die Zugriffsrechte.
Außerdem entscheiden Sie für jede Praxis, Krankenhaus oder Apotheke, wie lange der Zugang zu Ihrer ePA möglich ist.
Welche Dokumente muss mein Arzt in meiner ePA speichern?
Ihr Arzt bzw. Ihr Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus) kann in Ihrer ePA alle Dokumente speichern, die für Ihre Behandlung relevant sind. Diese Dokumente können u.a. sein:
- Ihr Medikationsplan: Er listet Ihre Medikamente, sofern Sie mind. drei verschreibungspflichtige Medikamente gleichzeitig einnehmen;
- Ihr Notfalldatensatz: Er beinhaltet medizinische Daten wie Diagnosen, Allergien, Unverträglichkeiten oder Medikamente, die für die Notfallversorgung relevant sind. Er kann auch darauf hinweisen, ob und wo Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen Organ- und Gewebespendeerklärungen vorhanden sind;
- Ihre Laborergebnisse, Therapie- und Behandlungsberichte, Befunde oder Diagnosen;
- Elektronische Arztbriefe (eArztbriefe): Sie halten wichtige Informationen fest, die Ihr Arzt mit Ihren anderen behandelnden Ärzten z.B. im Rahmen einer Überweisung teilen möchte.
- Ihr Impfpass, Ihren Mutterpass, Ihr Zahnbonusheft oder das Untersuchungsheft für Kinder- und Jugendliche.
- Ihre elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
- Ihre Daten aus DMP (Disease Management Programme).
Kann meine Krankenkasse Dokumente in meiner ePA speichern?
Ihre BMW BKK kann aktuell keine Dokumente in Ihrer ePA speichern.
Seit der ePA Stufe 2 ist es möglich, dass Krankenkassen Ihre Abrechnungsdaten in die ePA laden können. Dieses wird nur nach Ihrer expliziten Einwilligung erfolgen. Krankenkassen werden jedoch die Unterlagen in Ihrer ePA weiterhin nicht lesen können.
Kann ich nachlesen, wasin meiner Akte für Aktivitäten erfolgten?
Ja. Sämtliche Aktivitäten in Ihrer ePA werden protokolliert und können von Ihnen ab der Aktivität bis drei Jahre darauf eingesehen werden.
Wie kann ich als Nutzer zur Sicherheit beitragen?
Mit wenigen Mitteln lässt sich die Sicherheit Ihres Smartphones deutlich erhöhen:
1. Laden Sie immer das neueste Update aus dem offiziellen Store herunter.
2. Achten Sie auf Ihr Smartphone und lassen es nicht unbeaufsichtigt liegen.
3. Verwenden Sie Sperrbildschirme mit kurzen Inaktivitätsphasen.
4. Verwenden Sie biometrische Entsperrungen oder ein komplexes Passwort.
Wie trägt der Betreiber zur Sicherheit bei?
Jeder Datenverarbeitungsschritt in einer Akte wird innerhalb der geschützten Rechenzentren in einem nochmals abgesicherten Bereich, der sog. Vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung (VAU) ausgeführt. So werden Angriffe abgewehrt, die Verarbeitung der Daten jeweils nur einer Akte sichergestellt und der Zugriff auf personenbezogene medizinische Daten ausgeschlossen.
Wer überprüft denn, ob das eingehalten wird?
Die ePA wird auf Basis konkreter und nachprüfbarer Vorgaben umgesetzt. Diese Vorgaben wurden von der gematik GmbH im gesetzlichen Auftrag spezifiziert und in Zusammenarbeit mit den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens abgestimmt. Bevor ein Anbieter eine Akte anbieten darf, muss ein umfangreicher Zertifizierungsprozess durchlaufen werden. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Begutachtung darf die Akte angeboten werden. Das ist kein einmaliger Vorgang, sondern muss bei jeder sicherheitsrelevanten Veränderung wiederholt werden.
Werde ich automatisch abgemeldet aus der App, wenn ich inaktiv bin?
Ja. Nach maximal 20 Minuten Inaktivität werden Sie automatisch aus der ePA ausgeloggt. Bei sicherheitsrelevanten Eingaben (z.B. der PIN) oder bei der Registrierung ist der Zeitraum nur halb so groß.
Können gesetzliche Vertreter eine ePA verwalten?
Ja. Wenn sie die rechtliche Vertretungsvollmacht gegenüber der BMW BKK nachgewiesen haben und über die elektronische Gesundheitskarte des zu Vertretenden verfügen, können sie die ePA in dessen Namen anlegen und führen. Der Vertreter hat in diesem Fall die gleichen Rechte wie der Akteninhaber.
Kann ich auch Vertreter für meine ePA zulassen?
Das ist möglich. Der Vertreter muss ebenfalls gesetzlich versichert sein und auf eine ePA-App zugreifen können. Er oder sie muss aber nicht bei der gleichen gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Der Vertreter ist frei wählbar und nicht mit einem gesetzlichen Vertreter zu verwechseln. Er kann, wie der Akteninhaber, Dokumente in der ePA verwalten, Zugriffsberechtigungen erteilen (außer einen weiteren Vertreter einrichten) und eine Protokolleinsicht vornehmen.
Welche Speicher- und Löschfristen gibt es?
Keine. Im Gegensatz zur Sozialdatenverarbeitung, die wegen einer konkreten Zweckbestimmung (u.a. Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen) eindeutigen Speicher- und Löschfristen von 4-6 Jahren, je nach Leistungsbereich, unterliegt, gehören die Daten in der ePA Ihnen persönlich und können ein Leben lang gespeichert werden.
Wer ist für den Datenschutz verantwortlich?
Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz der ePA ist der Datenschutzbeauftragte der BMW BKK. Kontaktdaten finden Sie unter www.bmwbkk.de/datenschutz sowie in der Datenschutzerklärung zur ePA.
Hat der Arzt nur Leserechte?
Ein Arzt hat erst dann einen Zugriff und somit ein gleichzeitiges Lese-und Schreibrecht, wenn die Praxis von Ihnen für den Zugriff berechtigt worden ist. Jedes für einen Zugriff freigegebene Dokument muss zum Lesen aus der ePA heruntergeladen werden. Dann kann es mit der passenden Anwendung (z.B. PDF-Reader) gelesen und gespeichert werden. Insbesondere wenn diese Information der Diagnostik dient oder Therapieempfehlungen ausgesprochen werden, wird der Arzt als Dokumentationsnachweis das Dokument auch in seinem Praxisverwaltungssystem speichern.
Kann ein Arzt Dokumente in meiner ePA ändern?
Ihr Arzt bzw. Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus) kann keine Informationen innerhalb eines Dokumentes, welches Sie hochgeladen haben, ändern. Ihr Arzt kann jedoch ein Dokument in Absprache mit Ihnen aus der ePA wieder löschen.
Dokumente, die Sie selbst einstellen, werden automatisch als Eigendokumente klassifiziert. So können sie von Dokumenten, die von Ärzten oder Leistungserbringern hochgeladen werden, unterschieden werden. Sofern Sie entschieden haben, dass Ihr Arzt bzw. Leistungserbringer Ihre selber eingestellten Dokumente sehen darf, kann er die Klassifizierung eines Dokumentes ändern. Das macht er, wenn er die medizinische Relevanz des Dokumentes erkannt hat.
Kann ein Arzt Dokumente aus meiner ePA löschen?
Ja. Nach Rücksprache mit Ihnen kann Ihr Arzt bzw. Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus), der Sie behandelt, ein Dokument aus Ihrer ePA löschen. Das kann er z.B. tun, wenn ein Dokument nicht mehr aktuell ist und durch eine aktuellere Version ersetzt werden soll.
Kann ich Dokumente aus meiner ePA löschen?
Ja. Sie entscheiden, welche Daten Sie in der ePA speichern und teilen. Sie können jederzeit Dokumente aus Ihrer ePA löschen. Damit Ihr Arzt oder Ihr Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus) Sie optimal behandeln kann, sollten Sie mit Ihrem Arzt konkret besprechen, welche Daten für die Weiterbehandlung relevant sind.
Wie lange werden meine Daten in der ePA gespeichert?
Sie können Ihre Gesundheitsdokumente lebenslang in der ePA speichern, denn Ihre ePA steht Ihnen lebenslang zur Verfügung. Sie können jedoch jederzeit Dokumente löschen.
Bedingungslos könnenSie die Löschung Ihrer ePA bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Dies führt zur endgültigen Löschung Ihrer ePA-Dokumente. Vor der Schließung wird es Ihnen empfohlen, Ihre darin enthaltenen Unterlagen, in einem anderen sicheren Ort zu speichern.
Welche Dokumentenformate kann ich in meiner ePA speichern?
Sie können in die ePA alle gängigen Formate hochladen: PDF, JPG, TIFF, TXT, RTF, DOCX, XLSX, ODT, ODS, XML, HL7 CDA/R2 XML.
Kann ich Dokumente aus meiner ePA herunterladen?
Sie können jederzeit Ihre Gesundheitsdokumente aus Ihrer BMW BKK ePA-App herunterladen. Achten Sie jedoch darauf, dass die heruntergeladenen Dokumente in einem anderen sicheren digitalen Ordner auf Ihrem Gerät gespeichert werden.
Wie teile ich meine ePA-Dokumente mit meinem Arzt bzw. Leistungserbringer?
Wenn Sie Ihrem Arzt bzw. Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus) Dokumente zur Verfügung stellen wollen, geben Sie ihm Zugriffsrechte auf Ihre ePA.
Wenn Sie z.B. Ihrem Arzt nur für die Sprechstunde den Zugang erteilen möchten, so begrenzen Sie die Zugriffsdauer auf 1 Tag. Wenn Sie aber möchten, dass Ihr Arzt über einen längeren Zeitraum Zugang zu Ihrer ePA hat, legen Sie eine längere Zugriffsdauer fest. Dies ist z.B. sinnvoll, wenn Ihre Behandlung über mehrere Monate dauert und Ihre Gesundheitsinformationen regelmäßig geprüft und aktualisiert werden müssen.
Wenn Sie Dokumente in Ihre ePA einstellen, werden diese automatisch in Ihrem Patientenordner gespeichert. Um diese Dokumente zu sehen, braucht also Ihr Arzt auch Zugang zu Ihrem Patientenordner. Dies ist sinnvoll, wenn Sie z.B. neue Laborergebnisse oder Befunde aus vorherigen Untersuchungen hochgeladen haben und Ihrem Arzt zur Verfügung stellen wollen.
Vergebene Zugriffsrechte können Sie jederzeit widerrufen.
Kann mein Arzt Dokumente aus meiner ePA herunterladen?
Ja. Ihr Arzt bzw. Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus) kann ein Dokument aus Ihrer ePA herunterladen, sofern Sie ihm Zugriffsrechte gegeben haben. Dieses Dokument ist dann zusätzlich im System Ihres Arztes bzw. Leistungserbringers lokal gespeichert. Wenn Sie das Dokument im Nachhinein in Ihrer ePA löschen, dann wird es dennoch in der lokalen Karteikarte bei Ihrem Arzt vorhanden sein.
Kann ich mir auch ohne App eine elektronische Patientenakte anlegen?
Sie können sich eine elektronische Patientenakte auch einrichten, ohne die App zu nutzen. Allerdings haben Sie ohne App nicht die Möglichkeit, Ihre elektronische Patientenakte zuhause einzusehen oder Zusatzfunktionen zu nutzen.
Um sich eine elektronische Patientenakte ohne App einzurichten zu lassen, kontaktieren Sie uns. Wir legen die elektronische Patientenakte für Sie an und senden Ihnen eine PIN für Ihre Gesundheitskarte zu. Mit der Gesundheitskarte und der PIN können Sie dann beim Arztbesuch Ihren Arzt dazu berechtigen, die elektronische Patientenakte einzusehen oder Dokumente hinzuzufügen.
Ihr Arzt hat übrigens nicht die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte eigenständig für Sie anzulegen.
Was machen Menschen ohne Smartphone?
Es wird niemand diskriminiert. Auch Versicherte ohne Smartphone können eine ePA nutzen. Wenden Sie sich dazu an uns. Sie erhalten eine Teilnahmeerklärung mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung. Wenn die unterschrieben bei der BMW BKK vorliegen, wird eine ePA für Sie eingerichtet. Beim nächsten Arztbesuch können Sie in der Praxis Ihre ePA nutzen und der Arzt kann das gewünschte Dokument in Ihre Akte hochladen. Notwendig hierfür sind Ihre bisherige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine persönliche PIN von Ihrer Krankenkasse. Diese nutzen Sie, um selbstständig am Kartenterminal in der Praxis die Zugriffsberechtigung zu erteilen.