Arbeitgeberservice
Aktuelle Beitragswerte für dieses Jahr.
Wichtige Änderungen für Arbeitgeber zum 01. Januar 2025.
Die BMW BKK senkt den Umlagesatz für das Umlageverfahren aus Anlass der Mutterschaft (U2) von derzeit 0,4 v.H. auf 0,3 v.H.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ab 1. Januar 2025 einen anderen Erstattungssatz als den bisher gewählten Erstattungssatz für das Umlageverfahren U1 zu wählen. Alle notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos sowie Änderungen sind in elektronischer Form zu veranlassen.
Die Änderung des Umlage- und Erstattungssatzes muss auch im elektronischen Meldeverfahren mit der „Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1“ (DBWU/DSAK) bis zum 31. Januar 2025 abgegeben werden. Die Mitteilung über die Höhe des Umlagesatzes mittels Beitragsnachweis ist für die Änderung nicht ausreichend.
Fälligkeit der Beiträge.
GSV-Beiträge (Gesamtsozialversicherungsbeiträge) werden am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem das Arbeitsentgelt erzielt wurde. Der Beitragsnachweis muss so rechtzeitig eingereicht werden, dass er der Einzugsstelle zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge vorliegt. Fälligkeitstermine können Sie dem Dokument "Beitragswerte" auf dieser Seite entnehmen.
Bankverbindung.
Für die Beitragszahlung bitten wir Sie, unter Angabe Ihrer Betriebsnummer, folgende Bankverbindung zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass seit Februar 2014 das SEPA Verfahren gilt.
HypoVereinsbank
IBAN DE49 7432 0073 0003 7620 41
BIC (SWIFT) HYVEDEMM433