Sie möchten lieber in Ihrer gewohnten Umgebung ganz gesund werden oder benötigen wegen einer Erkrankung eine zusätzliche Betreuung zu Hause. Dann können für Sie Leistungen der Häuslichen Krankenpflege in Betracht kommen.
Die häusliche Krankenpflege umfasst folgende Leistungen: Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Zur Behandlungpflege gehören alle medizinischen Hilfeleistungen (wie z. B. ein Verbandwechsel, das Blutdruckmessen oder die Versorgung einer chronischen Wunde), die der Sicherung der ärztlichen Behandlung dienen und an eine Pflegekraft übertragen werden können.
Zur Grundpflege gehören alle Aufgaben des täglichen Lebens (wie z. B. die Körperpflege oder die Ernährung).
- Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören z. B. die Zubereitung von Mahlzeiten, das Einkaufen, das Wäsche waschen oder das Sauberhalten der Wohnung. Dies kann nur in Anspruch genommen werden, wenn zusätzlich eine Grundpflege benötigt wird. Und das grundsätzlich für maximal 28 Tage. Längerfristige Verordnungen müssen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft werden.
- Die Kosten für die Grundpflege und die Hauswirtschaftliche Versorgung dürfen nur dann übernommen werden, wenn nicht bereits ein Anspruch auf Pflegeleistungen Grad 2 oder höher besteht.
- Falls nur eine Hauswirtschaftliche Versorgung benötigt wird, besteht ggf. ein Anspruch auf eine weitere Leistung der BMW BKK, die sogenannte Haushaltshilfe.
Wann habe ich einen Anspruch auf Häusliche Krankenpflege?
Wenn
- Sie im Krankenhaus behandelt werden müssten, dies aber nicht möglich ist.
- sich mit einer häuslichen Krankenpflege Ihre stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt.
- die Krankenpflege das Ziel Ihrer ärztlichen Behandlung sichern soll.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Betreuung bzw. Pflege nicht im erforderlichen Umfang durch eine andere, in ihrem Haushalt lebende Person, durchgeführt werden kann.
Wie kann ich die Häusliche Krankenpflege bei der BMW BKK beantragen?
Die Verordnung für Häusliche Krankenpflege stellt bei einer Notwendigkeit Ihr Arzt aus. Die Leistung wird durch qualifizierte Pflegekräfte erbracht. Der BKK PflegeFinder hilft Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Leistungserbringer.
Legen Sie die vom Arzt und vom Pflegedienst ausgefüllte Verordnung umgehend der BMW BKK zur Anspruchsprüfung vor. Wir informieren Sie und den Pflegedienst zeitnah über unsere Entscheidung.
Die BMW BKK rechnet dann direkt mit dem Leistungserbringer ab. Sie müssen nicht in Vorleistung treten.
Wann habe ich einen Anspruch auf Häusliche Krankenpflege?
Wenn
- Sie im Krankenhaus behandelt werden müssten, dies aber nicht möglich ist.
- sich mit einer häuslichen Krankenpflege Ihre stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt.
- die Krankenpflege das Ziel Ihrer ärztlichen Behandlung sichern soll.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Betreuung bzw. Pflege nicht im erforderlichen Umfang durch eine andere, in ihrem Haushalt lebende Person, durchgeführt werden kann.
Ist die Häusliche Krankenpflege für mich komplett kostenlos?
Per Gesetz müssen Sie sich ab Vollendung des 18. Lebensjahres an den Kosten der Häuslichen Krankenpflege beteiligen. Ihr Anteil beträgt für die ersten 28 Behandlungstage je Kalenderjahr zehn Prozent der Kosten und für jede Verordnung zehn Euro. Falls Sie bereits von den Zuzahlungen befreit sind, müssen Sie nichts mehr zahlen.
An wen kann ich mich wenden?
Florian Wagner
Ansprechpartner Häusliche Krankenpflege Buchstabenbereich A – Lam
E-Mail:
Florian.AM.Wagner@bmwbkk.de
Telefon:
0941 / 770-4762
Fax
08731 / 76-29955
Michael Eisenreich
Ansprechpartner Häusliche Krankenpflege Buchstabenbereich Lan – Z
E-Mail:
Michael.Eisenreich@bmwbkk.de
Telefon:
0941 / 770-2860
Fax:
08731 / 76-29955