Elektronische Gesundheitskarte
Laden Sie hier Ihr Bild für Ihre Gesundheitskarte hoch.
Bitte laden Sie pro Versichertennummer nur ein Bild hoch, um falsche Bildzuordnungen auf der eGK zu vermeiden. Möchten Sie auch für Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder ein Bild einreichen, dann laden Sie das jeweilige Bild bitte nur unter der jeweiligen Versichertennummer Ihres Angehörigen hoch.
Bei Fragen oder wenn Ihnen eine Versichertennummer nicht vorliegen sollte, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ihr Foto für die eGK.
Laden Sie Ihr Bild für die eGK einfach und bequem über unser Online-Tool hoch oder erstellen Sie dort mit der Webcam-Funktion ein Selfie von Ihnen, das Sie gleich abschicken können.
Zulässige Dateiformate für den Upload sind JPG, PNG und TIF. Die Bilddatei muss mind. eine Größe von 320x411 Pixel haben und darf eine Dateigröße von 6 MB nicht überschreiten.
Hinweis: Bilder, die per E-Mail, Fax, CD-ROM oder USB-Stick eingereicht werden, können nicht verarbeitet werden.
Wichtig ist, dass man den Versicherten zweifelsfrei auf dem Foto erkennen kann. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, erhalten eine Karte ohne Lichtbild.
So sollte Ihr Foto aussehen:
- Das Gesicht ist zentriert, in allen Bereichen klar und scharf abgebildet und bietet eine ausreichende Helligkeit und Kontrast.
- Die Hauttöne sind natürlich und ohne jeglichen Farbstich wiedergegeben.
- Der Bildhintergrund bietet einen deutlichen Kontrast zu Gesicht und Haaren und zeigt keine störenden Konturen.
- Die Augen sind geöffnet, nicht durch Haare, Brillenfassungen, getönte Brillengläser oder Sonnenbrillen verdeckt oder durch spiegelnde Reflexe von z. B. Brillengläsern beeinträchtigt.
- Auf dem Bild sind keine weiteren Personen oder Gegenstände zu sehen.
- Ein biometrisches Foto nach den Regeln des Passgesetzes ist nicht erforderlich.
- Falls Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, muss Ihr Gesicht trotzdem ganz zu erkennen sein.
Einverständniserklärung:
- Mit Einreichung eines Fotos bestätigen Sie die Richtigkeit der Daten und des Lichtbildes.
- Sie erteilen der BMW BKK die Freigabe zur Nutzung des Bildes ausschließlich für die Produktion der elektronischen Gesundheitskarte.
Datenschutzhinweise:
- Das Bild wird aufgrund der §§ 284, 291 SGB V benötigt und zur Erstellung einer elektronischen Gesundheitskarte verwendet.
- Die Daten werden nach den strengen Regeln des Datenschutzes geschützt.
- Für die Erstellung einer elektronischen Gesundheitskarte ist es erforderlich, dass der Kartenherausgeber – Ihre BMW BKK – das Foto digital speichert. Das Bildes wird grundsätzlich solange gespeichert, wie das Versicherungsverhältnis bei der BMW BKK besteht, längstens jedoch für zehn Jahre. Die Aufbewahrung der Bilddaten ermöglicht bei Verlust, Beschädigung oder Namensänderung die sofortige Produktion einer neuen Karte.