Was Sie bei der Abrechnung mit Ihrem Arzt bedenken sollten.
Für die meisten von uns ist der Gang zum Arzt zumindest abrechnungstechnisch ganz einfach. Nach Vorlage der BMW BKK Gesundheitskarte rechnet der Arzt direkt mit uns ab – einfacher und bequemer geht's kaum.
Es gibt die Möglichkeit, bei Ihrem behandelnden Vertragsarzt die Kostenerstattung zu wählen. Dies muss jedoch vorher bei Ihrer BMW BKK schriftlich beantragt werden. Die Teilnahme am Kostenerstattungsverfahren beginnt grundsätzlich mit dem folgenden Kalendervierteljahr, in dem die Wahlerklärung bei der BMW BKK eintrifft.
Bei Ihrem Arzt erhalten Sie nach der Behandlung eine Rechnung. Diese ist zunächst wie ein Privatpatient selbst zu bezahlen. Danach können Sie sich die Kosten von Ihrer BMW BKK zurückerstatten lassen.
Bitte bedenken Sie bei der Wahl der Kostenerstattung, dass die BMW BKK die angefallenen Kosten nur in der Höhe erstatten darf, in der sie bei der Abrechnung über die BMW BKK Gesundheitskarte angefallen wären – obwohl eine Privatrechnung in der Regel höher ausfällt. Außerdem werden noch Abschläge für Verwaltungskosten und die gesetzlichen Zuzahlungen abgezogen.
Die Kostenerstattung kann für die ärztliche und zahnärztliche Behandlung, den stationären Bereich oder auch für einzeln veranlasste Leistungen gewählt werden. Die getroffene Auswahl gilt für alle Behandler aus dem gewählten Bereich für mindestens ein Quartal.