Rollstuhl

HILFSMITTEL.

Hilfsmittel unterstützen Menschen mit dauerhaften oder vorübergehenden körperlichen Einschränkungen.

Zu den Hilfsmitteln zählen Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke, sowie orthopädische (z. B. Orthesen und Bandagen) und andere (z. B. Rollstühle und Gehilfen) Hilfsmittel.

 

Hilfsmittel werden von Ihrem Arzt verordnet, wenn diese medizinisch notwendig sind, um eine Erkrankung zu heilen oder ihr Fortschreiten zu verhindern. Außerdem werden Hilfsmittel verschrieben, um eine drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und eine körperliche Behinderung auszugleichen. Dabei müssen Sie das Hilfsmittelverzeichnis Ihres Arztes berücksichtigen.

 

Um die richtige Hilfe zu erhalten, müssen die persönlichen Lebensumstände berücksichtigt werden. Wenn eine Hilfsmittelversorgung von Ihrem Arzt geplant ist oder Sie schon eine Verordnung erhalten haben, wenden Sie sich vorab an uns – Ihre BMW BKK unterstützt Sie mit einer optimalen wohnortnahen Versorgung durch die gezielte Auswahl eines zuverlässigen und qualifizierten Leistungserbringers.

Der Weg zu Ihrem Hilfsmittel.

Bei Ihnen ist eine Hilfsmittelversorgung von Ihrem Arzt geplant oder Sie haben schon eine Verordnung erhalten? Gerne informieren wir Sie zu den Vertragspartnern der BMW BKK in Ihrer Nähe. Wir unterstützen Sie natürlich auch bei der Auswahl eines geeigneten Hilfsmittels.

 

Bei der Auswahl wird die Beschaffenheit und Technik der Hilfsmittel ebenso wie sämtliche Servicedienstleistungen berücksichtigt. Dazu zählen zum Beispiel die Erreichbarkeit unserer Leistungserbringer im Notfall oder besonders schnelle Lieferzeiten.

 

Informationen zum Hilfsmittel und die Möglichkeit der Suche nach dem Vertragspartner der BMW BKK in Ihrer Nähe (Adresse, Telefonnummer und Routenplaner) können Sie unter „Der Weg zu Ihrem Hilfsmittel“ entnehmen.*

 

Ihr Rezept können Sie direkt beim Leistungserbringer abgeben.

*Die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und die Produktinformationen wird von der GWQ ServicePlus AG, Ria-Thiele-Straße 2a, 40549 Düsseldorf, bereitgestellt, Ihre IP-Adresse wird bei Aufruf der Hilfsmittel-Vertragspartnersuche aus technischen Gründen an die GWQ ServicePlus AG übermittelt, bei dieser jedoch nicht weiter gespeichert, sondern umgehend gelöscht.

 

Die Anschaffungskosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel sowie Kosten für Reparaturen oder Wartungen werden von Ihrer BMW BKK übernommen.

 

Ihre gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Kosten je Hilfsmittel, mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln, Stoma, Ernährungssonden), beträgt die Zuzahlung zehn Prozent je Verbrauchseinheit, aber maximal zehn Euro pro Monat.

Ihre Ansprechpartner.

Christina Mittermeier