HAUSARZT-
ZENTRIERTE
VERSORGUNG.
Antworten auf Ihre Fragen zur HzV.
Die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) ist eine besondere medizinische Betreuung, bei der Sie Ihr Hausarzt als "Lotse" begleitet.
Falls Ihr Hausarzt Ihr erster Ansprechpartner bei Gesundheitsfragen ist und Sie andere Ärzte nur nach Rücksprache mit Ihrem Hausarzt aufsuchen, könnte die Teilnahme an der HzV für Sie sinnvoll sein. Ihr Hausarzt übernimmt bei der HzV eine Lotsenfunktion, d. h. er koordiniert und steuert Ihre gesamte Behandlung.
Eine Teilnahme ist außerdem zu empfehlen, wenn Sie:
- In einem strukturierten Behandlungsprogramm (Desease-Management-Programme DMP) / BKK MedPlus eingeschrieben sind (hierzu zählen: Asthma, Brustkrebs, COPD, Diabetes I und II und KHK).
- An einer chronischen und / oder schweren Erkrankung leiden und oft einen Arzt aufsuchen.
- Einen erhöhten Behandlungsbedarf haben.
Das BKK Hausarztprogramm ist besonders für Versicherte interessant, die häufiger eine ärztliche Behandlung benötigen. Die Vorteile für diesen Personenkreis sind:
- Ihr Hausarzt bietet Ihnen kürzere Wartezeiten und flexiblere Sprechzeiten. Auch Videosprechstunden sind vielfach möglich. Darüber hinaus unterstützt er Sie auch bei der Vermittlung von Facharztterminen.
- Koordination und Steuerung der gesamten Behandlung durch den Hausarzt ("Lotsenfunktion").
- Vermeidung unnötiger Mehrfachuntersuchungen und Doppelverordnungen.
- Zusätzliche Leistungen, z. B. der Gesundheits-Check-Up ab dem 35. Lebensjahr sind alle zwei Jahre möglich. Spezielle Versorgungsmodule bei chronischen Erkrankungen sowie erweiterte ärztliche Versorgung im Pflegeheim.
- Bessere Abstimmung bei der fachübergreifenden Diagnostik und Medikamentenverordnung.
Mit Ihrer freiwilligen Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung verpflichten Sie sich, bei gesundheitlichen Beschwerden für mind. 12 Monate immer zuerst den von Ihnen gewählten Hausarzt in Anspruch zu nehmen, der an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnimmt.
Fachärzte mit Ausnahme der Leistungen von Augen-, Frauen- und Kinderärzten sowie Notfällen dürfen nur mit vorheriger Überweisung durch Ihren Hausarzt aufgesucht werden. Im Vertretungsfall (z. B. Urlaub Ihres Hausarztes) können Sie ausschließlich den von Ihrem Hausarzt benannten Vertreter aufsuchen.
Bei Nichteinhalten dieser Verpflichtungen können Ihnen gemäß rechtlicher Vorgaben die verursachten Mehrkosten in Rechnung gestellt werden. Zudem wird Ihre Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung beendet.
Die BMW BKK bietet die Hausarztzentrierte Versorgung derzeit in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig Holstein und Thüringen an.
So einfach geht's: Die Teilnahmeerklärung können Sie direkt bei Ihrem selbst gewählten Hausarzt erhalten.
Die an den HzV-Verträgen teilnehmenden Hausärzte können Sie auf den folgenden Seiten namentlich einsehen: