Paar bei der Beratung

BEHANDLUNGSFEHLER.

Um Patienten zur Seite zu stehen, bieten wir einen Beratungsservice bei Behandlungsfehlern an. Setzen Sie Ihr Recht durch!

In Deutschland gibt es bislang keine umfassende Statistik über medizinisch bestätigte Behandlungsfehler. Wie in jeder Branche können aber auch im medizinischen Bereich Fehler passieren.

 

12.400 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst (MD) im Jahr 2023 erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt.

Sinn und Zweck des Patientenrechtegesetzes ist es, die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern z. B. Ärzten und Krankenhäusern zu stärken. Grundlage des Gesetzes ist, dass die Beweislast bei groben Behandlungsfehlern beim Leistungserbringer liegt. Der Patient ist nur bei einfachen Fehlern in der Beweispflicht. Mehr zu den Patientenrechten erfahren Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Service-Kontakt.

Sigfried Schiessl

Leiter Forderungsmanagement

 

Telefon 08731 / 76-29871

Fax 08731 / 76-29954

E-Mail
Sigfried.Schiessl@bmwbkk.de

 

Beatrice Balea

Forderungsmanagement / Ersatz- / Erstattungsansprüche

 

Telefon 08731 / 76-29871

Fax 08731 / 76-29952

E-Mail
Beatrice.Balea@bmwbkk.de