Arzt berät Patientin.

ÄRZTLICHE ZWEITMEINUNG.

Ihr Anspruch auf eine Zweitmeinung.

Im Rahmen eines Zweitmeinungsverfahrens haben Patienten die Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen. Sie können sich dabei über die Notwendigkeit des Eingriffs und über alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen.

 

Aktuell besteht bei allen Krankenkassen bei den folgenden Eingriffen ein gesetzlicher Zweitmeinungsanspruch:

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
  • Implantation einer Knieendoprothese
  • Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen
  • Eingriffe zur Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
  • Eingriffe zur Cholezystektomie (Gallenblasenentfernung)

Wie können Sie die Ärztliche Zweitmeinung in Anspruch nehmen?

  • Sie haben eine Krebsdiagnose erhalten und möchten sich zusätzlich beraten lassen.
  • Nutzen Sie unser kostenloses Angebot und kontaktieren Sie unseren Vertragspartner HMO (unter untenstehendem Link oder telefonisch unter der 089 231 414 747), um eine ärztliche Zweitmeinung zu vereinbaren. Sofern Sie unseren Vertragspartner HMO beauftragen, fordert dieser gerne für Sie alle notwendigen Unterlagen bei Ihrem behandelnden Arzt an. 
    Selbstverständlich können Sie auch alle Unterlagen online oder per Post an HMO senden. HMO garantiert Ihnen einen umfassenden Datenschutz, so dass Ihre persönlichen Daten zu jedem Zeitpunkt vertraulich und sicher behandelt werden.
  • Ein Team aus erfahrenen Fachexperten, das besonders auf Ihre Tumorerkrankung spezialisiert ist, sichtet die Unterlagen und bespricht diese im Rahmen einer Tumorkonferenz.
  • In der Regel erhalten Sie innerhalb von zehn Werktagen eine Empfehlung sowie ein ausführliches Gutachten für Ihre weitere Behandlung.
  • Gerne bespricht und erläutert ein Experte unseres Vertragspartners auch Ihr Ergebnis mit Ihnen persönlich am Telefon. Sollten Sie zum Ablauf oder zum weiteren Vorgehen Fragen haben, oder Sie sich in Bezug auf Inhalte der Zweitmeinung unsicher sein, so steht Ihnen Ihr persönlicher Betreuer der HMO sechs Monate nach Erhalt der Zweitmeinung für Fragen zur Verfügung.
  • Nur auf Wunsch des Patienten kontaktiert der Fachexperte unseres Vertragspartners den behandelnden Arzt.