Kind mit Pusteblume

KINDER-KRANKENGELD.

Krankengeld bei Erkrankung Ihres Kindes.

Bei Erkrankung Ihres Kindes unterstützen wir Sie mit einer besonderen Leistung: dem Kinderkrankengeld.

In diesem Film zeigen wir Ihnen, wann Sie das Kinderkrankengeld beantragen können und wie Sie dabei vorgehen müssen.

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Damit Sie das Kinderkrankengeld erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie haben eine Versicherung mit Krankengeldanspruch bei der BMW BKK.
  • Das erkrankte Kind ist gesetzlich versichert und hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Der behandelnde Arzt bescheinigt, dass Ihr erkranktes Kind zuhause beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss.
  • Es lebt keine weitere Person in Ihrem Haushalt, welche die Betreuung übernehmen kann.

 

Grundsätzlich haben Sie pro Kalenderjahr Anspruch auf 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, bei mehreren Kindern auf maximal 35 Arbeitstage. Alleinerziehende haben pro Kalenderjahr Anspruch auf bis zu 30 Arbeitstage je Kind, höchstens 70 Arbeitstage insgesamt.

 

Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine bezahlte Freistellung, so wird diese auf den Höchstanspruch pro Kalenderjahr angerechnet.

 

Um den Anspruch auf Kinderkrankengeld geltend zu machen, reichen Sie bitte das Attest ausgefüllt bei uns ein.