Frau hält Papierfigur von Familie in der Hand

KINDERWUNSCH.

Die Leistungen der BMW BKK bei einem bestehenden Kinderwunsch.

BKK Kinderwunschkonsil.

Ein unerfüllter Kinderwunsch kann viele Ursachen haben. Ein organischer Hintergrund, hormonelle Störungen, aber auch ungünstige Lebensstilfaktoren und bestimmte Umwelteinflüsse können dazu führen, dass die Fruchtbarkeit bei Mann und Frau verringert wird. Mit unserem neuen Programm "BKK Kinderwunschkonsil" möchten wir Paare frühzeitig und gezielt beim Kinderwunsch unterstützen, um diesen unnötige Behandlungen zu ersparen.

 

Das Kinderwunschkonsil unterstützt Sie von Beginn an. Dabei wird Ihr behandelnder, am Programm teilnehmender Frauenarzt mit dem teilnehmenden Kinderwunschzentrum telemedizinisch vernetzt. Ergänzt wird das Konsil durch einen digital geführten Zykluskalender, der für Sie über die kostenlose App "Mein Frauenarzt" verfügbar ist. In der App dokumentieren Sie neben dem Zyklus weitere relevante Daten. Auf Grundlage dieser Informationen stellt Ihre Gynäkologin/ Ihr Gynäkologe eine Beratungsanfrage an ein Kinderwunschzentrum. Dabei werden die erhobenen Befunde geprüft und bewertet.

 

So haben alle Beteiligten stets aktuelle Daten und können gemeinsam einschätzen, welches die Ursachen und die Therapiemöglichkeiten für die Kinderlosigkeit sind. Eventuell können schon Verhaltensänderungen helfen, schwanger zu werden, ohne dass psychisch und physisch belastende sowie kostspielige Therapien notwendig werden.

 

Teilnahmeberechtigt sind bei der BMW BKK versicherte Frauen mit Kinderwunsch, die mindestens das 25. aber noch nicht das 42. Lebensjahr vollendet haben. Die Altersgrenze des Partners liegt bei Vollendung des 50. Lebensjahres.

 

Die Einschreibung in das Programm BKK Kinderwunschkonsil können Sie bei Ihrer teilnehmenden Frauenärztin/ Ihrem teilnehmenden Frauenarzt vornehmen. Nimmt Ihr Frauenarzt bislang nicht am Programm teil? Dann sprechen Sie sie/ ihn gerne auf das Programm BKK Kinderwunschkonsil an. Eine Programmteilnahme ist für sie/ ihn und Sie jederzeit unkompliziert möglich.

Besonderes Versorgungsprogramm: BKK Kinderwunsch.

Frau bei Beratungsgespräch mit Arzt

Die Planung einer Familie stellt Sie vor eine Vielzahl von Entscheidungen. Eine ärztliche Beratung kann hierbei eine große Hilfe für Sie darstellen. Die Kosten einer solchen Beratung inklusive der erforderlichen Untersuchungen und der Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln übernimmt Ihre BMW BKK.

 

Mit Hilfe der modernden Medizin kann ein Kinderwunsch erfüllt werden, auch wenn Sie nicht auf natürlichem Weg schwanger werden. Bleibt Ihr Kinderwunsch unerfüllt, unterstützen wir Sie bei einer künstlichen Befruchtung.

Die BMW BKK bietet für alle Versicherten bundesweit zusätzlich das innovative Versorgungsprogramm BKK Kinderwunsch an. Mit dem Programm werden die bei der Kinderwunschbehandlung aufeinander folgenden Schritte der künstlichen Befruchtung und der Schwangerschaftsbetreuung optimal koordiniert. So kann die Chance auf die Geburt eines Kindes für die betroffenen Paare verbessert werden.

 

Mit BKK Kinderwunsch erhalten Sie außerdem eine besondere Behandlungsqualität und mehr Serviceleistungen im Vergleich zur Regelversorgung. So wird z. B. die Altersgrenze für Frauen auf bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres angehoben. Zusätzlich wird auch Ihr finanzieller Eigenanteil reduziert.

 

Voraussetzung für Ihre Teilnahme am Programm BKK Kinderwunsch ist lediglich Ihre Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung bei Ihrem behandelnden und am Programm BKK Kinderwunsch teilnehmenden Reproduktionsmediziner und die Genehmigung Ihrer BMW BKK. Die Teilnahme ist freiwillig und beginnt mit dem Tag Ihrer Unterzeichnung. Ihr Arzt wird Sie umfassend über die Inhalte und Ziele des Programms informieren.

 

 

Folgende zusätzlichen Vorteile erhalten Sie durch eine Teilnahme am Programm BKK Kinderwunsch:

 

  • Anhebung der Altersgrenze für Frauen auf bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres.
  • Zweimaliger Zuschuss* zum Kryozyklus nach Transfer in Höhe von 350 Euro.
  • Zweimaliger Zuschuss* zur Blastozystenkultur nach Transfer in Höhe von 250 Euro.
  • Einmalige Beteiligung* an einem über die Regelleistung hinausgehenden vierten Behandlungsversuch mit einem Zuschuss je nach Behandlungsverfahren (IVF: 800 Euro, ICSI: 1000 Euro).
  • Besonderheit eines vereinfachten Verfahrenswechsels zwischen IVF und ICSI.
  • Wenn medizinisch empfohlen, kann zur Reduzierung von Mehrlingsschwangerschaften eine befruchtete Eizelle (Single-Embryonentransfer) anstelle von zwei befruchteten Eizellen transferiert werden.
  • Auf belastende hormonelle Stimulationstherapien bei der Frau wird soweit wie möglich verzichtet, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind.

 

* Voraussetzung einer Versicherung der Ehefrau bei der BMW BKK.

 

IVF = In-vitro-Fertilisation.

 

ICSI = Intrazytoplasmatische Spermieninjektion.

 

Im nachstehenden Link finden Sie die am Programm BKK Kinderwunsch teilnehmenden Reproduktionszentren. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Suche nach einem passenden reproduktionsmedizinischen Zentrum.

Person tippt etwas in den Taschenrechner

Die BMW BKK übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für eine künstliche Befruchtung. Wir können uns ausschließlich an den Kosten beteiligen, die auf den Ehepartner entfallen, der bei der BMW BKK versichert ist. Der Arzt rechnet diesen Teil der Kosten direkt mit der BMW BKK ab. Der Rest ist vom Paar selbst aufzubringen.Damit sich die BMW BKK an den Kosten beteiligen kann, gelten folgende Voraussetzungen – unabhängig davon, ob nur ein Partner oder beide bei der BMW BKK versichert sind:

 

  • Der Arzt erstellt vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsplan, der von der BMW BKK genehmigt werden muss.
  • Das Paar muss verheiratet sein.
  • Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der betroffenen Ehepartner verwendet werden.
  • Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein, die Frau darf zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung jedoch nicht älter als 39 Jahre sein, der Mann nicht älter als 49 Jahre.
  • Darüber hinaus muss der behandelnde Arzt gute Chancen sehen, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird. Die Aussicht auf eine Schwangerschaft gilt nach drei erfolglosen Versuchen als nicht mehr wahrscheinlich. Ob die medizinischen Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung gegeben sind, beurteilt allein Ihr behandelnder Arzt.
Paar bei der Beratung

Bund und Länder bieten nicht nur eine zusätzliche Beratung, sondern auch weitere finanzielle Unterstützung. Diese sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Das Bundesministerium für Gesundheit bietet ein eigenes Informationsportal zum unerfüllten Kinderwunsch.